Friedhof

Todesfall - Abschiednehmen

Trauer, Abschied, Erinnerung, Hoffnung

Abschiednehmen

Abschied nehmen von einem lieben Menschen ist immer schwer. Jeder Mensch – gleich welcher Konfession, ob reich oder arm – hat Anrecht auf eine würdige Abdankung. Auf Wunsch und nach Absprache gestalten wir auch Abschiedsfeiern für Konfessionslose.

Zuständig für das Bestattungswesen ist das Zivilstandsamt der politischen Gemeinde. Dieses legt auch Datum und Zeit (nach Rücksprache mit den Angehörigen und dem Pfarramt) fest.

Bestattungsämter

In Romanshorn, Salmsach und Uttwil finden die Beerdigungen in kath. Verantwortung von Dienstag bis Freitag um 10.00 Uhr statt (Abdankungen durch reformierte Pfarrer am Nachmittag). In der Regel beginnt die Feier auf dem Friedhof und wird in der Pfarrkirche oder in der Alten Kirche fortgesetzt.

Merkblätter

Fürs Vorgehen bei einem Todesfall, die Wahl der Bestattungsart, des Bestattungsortes und der Abdankungs- oder Trauerfeier haben die Gemeinde Romanshorn und die Kirchgemeinden einige Merkblätter zusammengestellt, wo Sie die wichtigsten Informationen finden.

Zum Vorgehen bei einem Todesfall:
Merkblatt für Angehörige bei einem Todesfall (pdf, 75 kB, Gemeinde Romanshorn)

Für Bestattungsarten, Gebühren, Grabunterhalt, Adressen:
Letztwillige Verfügung betreffend Bestattung (Bestattungswunsch) (pdf, 42 kB, Gemeinde Romanshorn)
Merkblatt und Formular Grabarten katholisch (pdf, 27 kB, Gemeinde Romanshorn)
Merkblatt und Formular Grabarten evangelisch (pdf, 163 kB, Gemeinde Romanshorn)

Friedhofreglement (pdf, 802 kB)

Höchstmasse der Grabzeichen (pdf, 13 kB)
Gesuch um Bewilligung eines Grabmals (pdf, 34 kB)

Für die Gestaltung der Trauerfeier in unserer Pfarrei:
Merkblatt zu Abdankungsfeiern der kath. Kirchgemeinde (pdf, 738 kB)
Im Gespräch mit den Angehörigen besprechen wir die Gestaltung der Feier und beraten gerne über die verschiedenen Möglichkeiten der Gestaltung einer Trauer- bzw. Abdankungsfeier. Wenn sich die Angehörigen nicht schon bei uns gemeldet haben, nehmen wir Kontakt auf, sobald wir vom Zivilstandsamt den Namen und die Adresse des oder der verantwortlichen Angehörigen bekommen haben.

Selbstverständlich erhalten Sie auch jederzeit zu allgemeinen Fragen rund um die Bestattung Auskunft. Melden Sie sich bitte im Pfarramt.