Todesfall - AbschiednehmenTrauer, Abschied, Erinnerung, Hoffnung AbschiednehmenAbschied nehmen von einem lieben Menschen ist immer schwer. Jeder Mensch – gleich welcher Konfession, ob reich oder arm – hat Anrecht auf eine würdige Abdankung. Auf Wunsch und nach Absprache gestalten wir auch Abschiedsfeiern für Konfessionslose. Zuständig für das Bestattungswesen ist das Zivilstandsamt der politischen Gemeinde. Dieses legt auch Datum und Zeit (nach Rücksprache mit den Angehörigen und dem Pfarramt) fest. Bestattungsämter
In Romanshorn, Salmsach und Uttwil finden die Beerdigungen in kath. Verantwortung von Dienstag bis Freitag um 10.00 Uhr statt (Abdankungen durch reformierte Pfarrer am Nachmittag). In der Regel beginnt die Feier auf dem Friedhof und wird in der Pfarrkirche oder in der Alten Kirche fortgesetzt. MerkblätterFürs Vorgehen bei einem Todesfall, die Wahl der Bestattungsart, des Bestattungsortes und der Abdankungs- oder Trauerfeier haben die Gemeinde Romanshorn und die Kirchgemeinden einige Merkblätter zusammengestellt, wo Sie die wichtigsten Informationen finden. Zum Vorgehen bei einem Todesfall: Für Bestattungsarten, Gebühren, Grabunterhalt, Adressen: Friedhofreglement (pdf, 802 kB) Höchstmasse der Grabzeichen (pdf, 13 kB) Für die Gestaltung der Trauerfeier in unserer Pfarrei: Selbstverständlich erhalten Sie auch jederzeit zu allgemeinen Fragen rund um die Bestattung Auskunft. Melden Sie sich bitte im Pfarramt. |