Kirchgemeinderat

Kirchgemeinderat

Legende: Der katholische Kirchgemeinderat für Romanshorn, Uttwil und Salmsach in der neuen Amtsperiode ab dem 1. Juni 2026 (v.l.): Silvia Bolliger, Michael Ebenhoch, Sandra Drake, Thomas Walliser Keel, Astrid Eigenmann, Andreia Grisch und Nedjeljka Spangenberg.

Thomas Walliser Keel, Präsident, Ressort: Personal, E-Mail

Astrid Eigenmann, Vizepräsidentin, Ressort: Jugend, E-Mail

Silvia Bolliger, Aktuarin, Ressort: Aktuariat und Kommunikation, E-Mail

Sandra Drake, Ressort: Finanzen, E-Mail

Michael Ebenhoch, Ressort: Friedhof, E-Mail

Andreia Grisch, Ressort: Liegenschaften, E-Mai

Nedjeljka Spangenberg, Gemeindeleiterin, Ressort: Seelsorge, E-Mail

Aufgaben

Der Kirchgemeinderat ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Gemäss Gesetz über die Organisation der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau (KOG) vollzieht sie die landeskirchlichen Gesetze, Verordnungen und Weisungen und vertritt die Kirchgemeinde nach aussen. Er besteht aus 7 Mitgliedern.

Die Kirchgemeinderatsmitglieder, der Präsident und der Pfleger werden alle vier Jahre von der Kirchgemeinde gewählt. Wählbar sind alle Kirchenbürgerinnen und Kirchenbürger der Munizipale Romanshorn, Salmsach, Uttwil und einen Teil von Hefenhofen. Die Gemeindeleitung wird ebenfalls alle vier Jahre neu gewählt, bzw. im Amt bestätigt.

Die Aufgaben des Kirchgemeindrats sind insbesondere:

  • Organisation der Gemeindeversammlungen, Urnenabstimmungen

  • Durchführung von Ersatzwahlen bei Vakanzen während einer Amtsdauer und deren Überwachung

  • Wahl der Angestellten der Gemeinde, soweit deren Wahl nicht der Kirchgemeinde obliegt. Festsetzung Überwachung der Pflichten und dienstlichen Tätigkeiten

  • Verantwortung und Rechenschaftspflicht gegenüber der Gemeinde für die gesetzmässige, sorgfältige Verwaltung der kirchlichen Stiftungen und des übrigen Kirchgemeindevermögens

  • Pflege der Liegenschaften, Gebäulichkeiten, des Inventars und Sorge für den laufenden, sachgemässen Unterhalt

Kirchgemeindeordnung der Katholischen Kirchgemeinde Romanshorn, ab 01. Januar 2024 in Kraft