Kirchenvorsteherschaft

Thomas Walliser Keel, Präsident, Ressort: Personal, E-Mail
Richard Bilgeri, Vizepräsident, Ressort: Friedhof, E-Mail
Manuela Breu, Ressort: Jugend und Religionsunterricht, E-Mail
Judith Goldinger, Aktuarin, Ressort: Kommunikation (inkl. Archiv, Informatik), E-Mail
Gordon Hug, Ressort: Liegenschaften, E-Mail
Sandra Wörwag, Ressort: Finanzen, E-Mail
Anne Zorell Gross, Ressort: Seelsorge,E-Mail
Aufgaben
Die Kirchenvorsteherschaft ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Gemäss Gesetz über die Organisation der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau (KOG) vollzieht sie die landeskirchlichen Gesetze, Verordnungen und Weisungen und vertritt die Kirchgemeinde nach aussen. Sie besteht aus 7 Mitgliedern, wobei die unbefristet vom Volk gewählte Gemeindeleiterin der Kirchenvorsteherschaft von Amtes wegen angehört.
Die Kirchenvorsteherschaftsmitglieder, der Präsident und der Pfleger werden alle vier Jahre von der Kirchgemeinde gewählt. Wählbar sind alle Kirchenbürgerinnen und Kirchenbürger der Munizipale Romanshorn, Salmsach, Uttwil und einen Teil von Hefenhofen.
Die Aufgaben der Vorsteherschaft sind insbesondere:
Organisation der Gemeindeversammlungen, Urnenabstimmungen
Durchführung von Ersatzwahlen bei Vakanzen während einer Amtsdauer und deren Überwachung
Wahl der Angestellten der Gemeinde, soweit deren Wahl nicht der Kirchgemeinde obliegt. Festsetzung Überwachung der Pflichten und dienstlichen Tätigkeiten
Verantwortung und Rechenschaftspflicht gegenüber der Gemeinde für die gesetzmässige, sorgfältige Verwaltung der kirchlichen Stiftungen und des übrigen Kirchgemeindevermögens
Pflege der Liegenschaften, Gebäulichkeiten, des Inventars und Sorge für den laufenden, sachgemässen Unterhalt