| Katholische Pfarrei Romanshorn |
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KirchenvorsteherschaftSieben gewählte Mitglieder verwalten die Kirchgemeinde
v.l. Gordon-Mathias Hug, Yvonne Krähenmann, Gaby Zimmermann, Richard Bilgeri, Angelika Seargent, Cyrill Bischof, Claudia Rissi Mitglieder
AufgabenDie Kirchenvorsteherschaft ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Gemäss Gesetz über die Organisation der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau (KOG) vollzieht sie die landeskirchlichen Gesetze, Verordnungen und Weisungen und vertritt die Kirchgemeinde nach aussen. Sie besteht aus 7 Mitgliedern, wobei die unbefristet vom Volk gewählte Gemeindeleiterin der Kirchenvorsteherschaft von Amtes wegen angehört. Die Kirchenvorsteherschaftsmitglieder, der Präsident und der Pfleger werden alle vier Jahre von der Kirchgemeinde gewählt. Wählbar sind alle Kirchenbürgerinnen und Kirchenbürger der Munizipale Romanshorn, Salmsach, Uttwil und Hefenhofen. Die Obliegenheiten der Vorsteherschaft sind insbesondere:
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In Kürze:
Laufende Amtsperiode:
Nächste Wahlen:
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